Informationen zu den Termin-Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

 

12.3.2019, Fellbach

Wie Sie sicher in den letzten Tagen mitbekommen haben, sollen gesetzgeberisch verlangt Patientinnen und Patienten mit Hilfe einer Service-Hotline innerhalb von 4 Wochen einen Termin bei einem Facharzt oder
einer Fachärztin erhalten.

Dies bedeutet aber NICHT, dass JEDE/R terminsuchende Patient/in jetzt einen Termin innerhalb von 4 Wochen beim gewünschten Facharzt/Fachärztin bekommt.

Wenn Patientinnen und Patienten (bei denen ein akuter Notfall oder eine Dringlichkeit ärztlicherseits ausgeschlossen wurde) mit dem Terminvorschlag der gewünschten Praxis nicht einverstanden sind, haben Sie
die Möglichkeit bei der Termin-Servistelle der KV Baden-Württemberg (Telefonnummer auf der Website) anzurufen und sich als terminsuchend zu melden.

Die Termin-Servicestelle schlägt Ihnen max. 2 Termine bei einem Facharzt/einer Fachärztin vor.
Folgendes sollten Sie über diese Termine wissen:

  • keine freie Arztwahl
  • keine freie Ortswahl (Anreise max. 30 Min. länger als zum nächstgelegenen Mediziner)
  • keine Wunschtermine
  • Überweisungsschein muss mit einem speziellen Code vom Überweiser gekennzeichnet sein
  • Diese Termine sind bei den Servicestellen fest vorgegeben und können daher nicht nach Ihren Wünschen vergeben werden.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg oder Ihre Krankenkasse.